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Elektrogrills rauchen nicht
Fein raus ist, wer einen Elektrogrill sein Eigen nennt.
Diese Art von Grill kommt nämlich ohne die sonst übliche Rauchentwicklung aus.
Aber kein Vorteil ohne einen Nachteil – in diesem Fall leider ein ganz
entscheidender: Fleisch vom Elektrogrill schmeckt kaum nach Grill; das typische
Holzkohlearoma, für viele Grillfreunde ein unverzichtbarer Bestandteil des
Vergnügens, fehlt so gut wie völlig.
Holzkohlegrills mit Bedacht verwenden
Wer nun doch zum Holzkohlegrill (oder Gasgrill) greift, muss
ein paar Dinge beachten. Prinzipiell ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt –
mit zwei Ausnahmen. Erstens: Der Mietvertrag verbietet es ausdrücklich.
Zweitens: Ein anderer wird durch das Grillen in unzumutbarer Weise
beeinträchtigt, etwa durch Rauch und Qualm, der in die Wohnung zieht.
Die Meinungen darüber, wie oft ein Mieter grillen darf,
gehen auseinander; zumal es keine allgemeingültigen Vorschriften dazu gibt.
Daher müssen wir uns an die Urteile von Landesgerichten halten, die in
Nachbarschaftsstreits über das Grillen ein Urteil fällten. So hat das Bonner
Landgericht entschieden (AZ: 10 S 438/01), dass von April bis September einmal
im Monat auf dem Balkon gegrillt werden darf, wenn die Nachbarn frühzeitig (48
Stunden) darüber informiert werden.
Rücksichtnahme erspart viel Ärger
Außerdem muss die Nachtruhe eingehalten werden. Diese
beginnt um 22 Uhr und endet am nächsten Morgen um sieben Uhr. Während dieser
Zeit darf auf dem Balkon kein Lärm entstehen, der die Nachbarn stören könnte.
Oberster Grundsatz ist – wie bei so vielen Dingen – die
Rücksichtnahme. Sie können beispielsweise die Rauchentwicklung durch die
Verwendung von Grillschalen oder eine Alufolie reduzieren. Am besten jedoch
laden Sie Ihre Nachbarn zur Grillsause ein – wer weiß, vielleicht ist es der
Beginn einer wunderbaren Freundschaft.